Bürokratieabbau bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (Bild: Suelzengenappel / stock.adobe.com)

Bürokratieabbau bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (Bild: Suelzengenappel / stock.adobe.com)

Unfallanzeige an die BGN nur noch digital

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stellt kein PDF-Formular der Unfallanzeige mehr als Download zur Verfügung. Die Unfallanzeige kann digital über das Extranet oder über das Serviceportal der DGUV abgegeben werden.

Auf Anfrage allerdings versenden die Regionaldirektionen der BGN noch bis zum 31. Dezember 2027 die Unfallanzeige in Papierform zum Ausfüllen. Die jeweils zuständige BGN-Niederlassung lässt sich leicht mit der Postleitzahlensuche unter www.bgn.de/rdfinder ermitteln.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund dreieinhalb Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.

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