Auf Anfrage allerdings versenden die Regionaldirektionen der BGN noch bis zum 31. Dezember 2027 die Unfallanzeige in Papierform zum Ausfüllen. Die jeweils zuständige BGN-Niederlassung lässt sich leicht mit der Postleitzahlensuche unter www.bgn.de/rdfinder ermitteln.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund dreieinhalb Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.