Das DWV-Präsidium mit der Geschäftsführung. (Bild: DWV / dieth+schröder fotografie)

Das DWV-Präsidium mit der Geschäftsführung (v.l.n.r.): Vizepräsident Heinz-Uwe Fetz, Vizepräsident Thomas Walz, Generalsekretär Christian Schwörer, Präsident Klaus Schneider, Vizepräsident Jens Göhring, Vizepräsident Peter Albrecht, Vizepräsident Hans Albrecht Zieger. (Bild: DWV / dieth+schröder fotografie)

DWV-Mitgliederversammlung 2024: Albrecht als neuer Vizepräsident gewählt

Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) am 20. Juni wurde Peter Albrecht als neues Mitglied des DWV-Präsidiums gewählt. Der Winzer aus Heilbronn und Vizepräsident des Weinbauverbandes Württemberg folgt damit dem Anfang des Jahres verstorbenen Hermann Hohl, der seit 1997 das Amt im DWV-Präsidium innehatte. DWV-Präsident Klaus Schneider dankte Albrecht bereits im Voraus für sein Engagement für die deutsche Winzerschaft: „Der Weinbau steht aktuell vor großen Herausforderungen, es wartet eine Menge Arbeit auf uns.“

Auf der anschließenden öffentlichen DWV-Mitgliederversammlung, in deren Rahmen auch das 150. Gründungsjahr des Deutschen Weinbauverbandes gefeiert wurde, gab Schneider in seinem traditionellen „Bericht zur Lage“ einen umfassenden Überblick über die Themen, die die Branche bewegen. Die Funktionsfähigkeit der Schutzgemeinschaft, eine Regulierung des Anbaupotentials auf EU-Ebene und die Berücksichtigung der Pflanzenschutzreduktionsstrategie der Branche waren hier seine wesentlichen Forderungen. „Wir haben uns auch Gedanken gemacht, welche Biodiversitätsleistungen aus Sicht der Praxis und der Wissenschaft tatsächlich sinnvoll sind und wie diese auch ökonomisch tragfähig gestaltet werden können!“ so Schneider im Hinblick auf das Leitthema Biodiversität im Weinbau, das Dr. Christoph Hoffmann vom Julius Kühn-Institut (JKI) anschließend in seiner Keynote beleuchtete.

Das Jubiläum wurde im Rahmen einer festlichen Veranstaltung im Saalbau Neustadt an der Weinstraße gefeiert. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Weinbranche kamen zusammen, um dieses bedeutende Jubiläum zu feiern und die Erfolge der letzten anderthalb Jahrhunderte zu würdigen. Nach einer Begrüßung durch DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Generalsekretär Christian Schwörer, wurde die Jubiläumsfeier durch Grußworte von Eva Brockmann, der Deutschen Weinkönigin, sowie von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, darunter Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, Ministerin Daniela Schmitt vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz und Generaldirektor John Barker von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV), eröffnet. 

DWV-Präsident Klaus Schneider gab zunächst einen Überblick über die Geschichte des Dachverbandes. Er ging insbesondere auf drei Meilensteine aus den letzten 25 Jahren der Verbandsgeschichte ein. „Kaum ein Thema hat sich in den letzten Jahren so schnell entwickelt wie die gesellschaftliche und politische Erwartung an den Pflanzenschutz. Doch auch die Weinbranche hat sich hier weiterentwickelt und bereits erhebliche Reduktionen vorgenommen. Ein Meilenstein in dieser Entwicklung sind unsere Leitlinien zum Integrierten Pflanzenschutz“, so der Weinbaupräsident.

Als weiteren Meilenstein nannte er die Gründung der europäischen Initiative „Wine in Moderation“, mit der der Berufsstand ein klares Bekenntnis zu moderatem Weingenuss und gegen Alkoholmissbrauch gesetzt hatte. Als erschreckend bezeichnete Schneider jedoch die aktuellen Entwicklungen in der WHO, in einigen Mitgliedstaaten und auch in Teilen des EU-Parlaments, die nicht mehr zwischen moderatem Konsum und Missbrauch unterscheiden. „Ich fordere die Rückkehr zu einer faktenbasierten, wissenschaftlichen Diskussion. Die Branche bekennt sich weiterhin zu ihrer Selbstverpflichtung und setzt auf Aufklärung statt auf Verbote.“

Als dritten Meilenstein nannte Schneider den Übergang vom germanischen zum romanischen Bezeichnungssystem. Herkünfte und Qualität sind nunmehr auch rechtlich miteinander verknüpft. Bedeutsam war in diesem Zusammenhang die vom Verband initiierte Schaffung der Schutzgemeinschaften und eine Anpassung des Bezeichnungsrecht, um den Paradigmenwechsel auch im Gesetz nachzuvollziehen.

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