Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Gesetzesinitiativen der EU zur PPWR sowie des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des deutschen Verpackungsgesetzes und die Auswirkungen der geplanten Angebots- und Rücknahmeverpflichtungen auf den Getränkefachgroß- und -einzelhandel.

Weiter im Fokus stand auch die seit 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht. Das bedeutet, dass bestimmte Restaurants, Supermärkte, Imbisse und Kioske seit Jahresbeginn Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen anbieten müssen.
Die Initiative Reusable To-Go will durch die Schaffung verbraucherorientierter Lösungen unter Einbeziehung existierender Mehrweg- und Logistikstrukturen und -prozesse Abhilfe schaffen. Wie das funktionieren kann, welche erste Erfahrungen im Pilotmarkt Mainz/Wiesbaden mit dem Projekt „Mehrweg Modell Stadt“ gesammelt werden konnten und welche entscheidende Rolle dabei der Getränkefachgroßhandel spielt, wurde ebenfalls vorgestellt.