(Bild: AdobeStock/ThomBal)

DWV fordert die Einführung einer Rotationsbrache mit echter Prämienerhöhung

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) lehnt die kürzlich öffentlich gewordene vorgeschlagene Anpassung der Öko-Regelung 1a für Weinbaubetriebe als nicht ausreichend ab und fordert die Einführung einer echten, eigenen Öko-Regelung, wie es heißt.

„Wir freuen uns, dass endlich Bewegung in die Diskussionen zur Öko-Regelung für die Weinbranche kommt. Aber die von Rheinland-Pfalz und dem BMEL angekündigte Anpassung der Öko-Regelung 1a ist für uns nicht ausreichend und nicht zielführend.“, erklärt DWV-Präsident Klaus Schneider und ergänzt: „Wir bleiben bei der Forderung nach einer eigenen Öko-Regelung, mit einer Prämie von mindestens 2.000 Euro pro ha und Jahr, ohne Flächenbegrenzung auf den ersten Hektar Rebfläche und ohne Mindestflächengröße.“

Der vor kurzem bekannt gewordene Vorschlag sieht nur eine Anpassung der Öko-Regelung 1a vor. Diese sei aber für Weinbaubetriebe, die mehr als 10 ha Ackerfläche bewirtschaften, bereits heute nutzbar. Aus Sicht des DWV biete die geplante Abschaffung dieser 10 ha-Grenze keinen echten Fortschritt und entspreche nicht der geforderten Prämienerhöhung, die sowohl von der Agrarministerkonferenz als auch vom Bundesministerium zugesagt wurden. Der DWV fordert weiterhin von Bund und Ländern die Einführung einer eigenen Öko-Regelung mit einer tatsächlichen Prämienerhöhung und ohne Flächenbegrenzung auf den ersten Hektar. Nach Auffassung des DWV würde die Öffnung auch zu einer Überzeichnung der Öko-Regelung 1a führen und damit sogar zu einer Prämienabsenkung!

„Diesem Vorschlag können wir so nicht zustimmen,“ stellt DWV-Generalsekretär Christian Schwörer klar. „Wir fordern seit drei Jahren eine kostendeckende Prämienhöhe und eine Anpassung der Prämienhöhe und eine Berücksichtigung der Besonderheiten der Weinbranche. Mit einer Aufhebung einer Mindestfläche lassen wir uns nicht abspeisen.“

Die weinbauspezifische Öko-Regelung, die sogenannte „Rotationsbrache“ sollte den Besonderheiten der Dauerkultur mit Pflanzgenehmigungsvorbehalt gerecht werden und die sich durch die Besonderheiten bietenden Möglichkeiten ausnutzen. Betriebe sollten nach der Rodung den Zeitraum bis zur Wiederbepflanzung des Weinberges für Biodiversitätsmaßnahmen (bspw. Anlage von Blühflächen) im Rahmen einer Öko-Regelung nutzen können und dabei komplett auf Pflanzenschutzmittel verzichten. 

Entscheidend sei, dass mit Beginn der Maßnahme die Pflanzrechte bis zum Ende der Maßnahme auf der Fläche blieben und nicht anderweitig genutzt würden. Der Erhalt des Pflanzrechts auf der Fläche sollte Förderbedingung werden. Wichtig für eine Akzeptanz in der Praxis sei, dass sich die Gemeinwohlleistung nicht negativ auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe auswirkt. Ursprünglich forderte der DWV betriebswirtschaftlich berechnete 3.000 Euro pro ha, akzeptiert aber auch die von Baden-Württemberg vorgeschlagenen 2.000 Euro als Kompromiss aber zeitgleich für den DWV untere akzeptable Grenze.

 „Wir fordern endlich ein Bekenntnis zur Biodiversität im Weinbau und eine Anerkennung unserer Biodiversitätsleistungen“, stellt DWV-Präsident Klaus Schneider klar und ergänzt „Wir lassen uns hier nicht von Bundesländern und BMEL vorführen. Die Ziele im GAP-Strategieplan werden verfehlt. Wir bieten eine Lösung an. Daher ist die Anpassung der Öko-Regelung 1a für uns nicht ausreichend.“

 

 

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