(Bild: romaset / stock.adobe.com)

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Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerden der Brauereien Carlsberg und Flensburger statt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung den Beschwerden der Brauereien Carlsberg Supply Company und der Flensburger Brauerei Emil Petersen stattgegeben.

Zum Hintergrund: Beide Unternehmen waren von Mitarbeitern, die in der Nachtschicht tätig sind, auf erhöhte Zuschläge von 50 Prozent für Nachtarbeit statt der tariflich geregelten 25 Prozent für Nachtschichtarbeit verklagt worden. Der damalige 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte in einem Verfahren am 09.12.2020 einem Kläger im Revisionsverfahren Recht gegeben. Dagegen hatten beide Unternehmen unter Führung des zuständigen Brauereiverbandes Nord im Mai 2021 Verfassungsbeschwerde eingelegt.

„Nachdem der 10. Senat des BAG in neuer Besetzung erfreulicherweise bereits im August 2023 die frühere Senatsrechtsprechung in einem weiteren Brauereiverfahren korrigiert hat, hat das BVerfG mit seiner heutigen Entscheidung unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass das BAG mit der damaligen Entscheidung die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG verletzt hat“, so Michael Scherer, Geschäftsführer u.a. des Brauereiverbandes Nord. Danach ist die unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern in Nachtarbeit gegenüber denen in regelmäßiger Nachtschichtarbeit in den Betreffenden Tarifverträgen der Brauereien kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern bewegt sich im Bereich des grundgesetzlich geschützten Gestaltungsspielraums der Tarifparteien. Dieser ist auch verletzt, soweit das BAG in seiner damaligen Entscheidung eine „Anpassung der Zuschläge nach oben“ für die Vergangenheit und Zukunft ausgeurteilt hatte. 

„Wir hoffen, dass damit die zahlreichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu diesem Thema nun endgültig ihr Ende finden und derartige Streitthemen zur Klärung den Tarifparteien überlassen bleiben“, so Scherer.

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