Bundeskartellamt eröffnet Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola

Das Bundeskartellamt meldet aktuell, dass ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (Coca-Cola) eingeleitet wird.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte. Dem werden wir nun näher nachgehen.

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola eingeleitet. (Bild: Coca-Cola)

Das Bundeskartellamt werde in dem Verwaltungsverfahren zunächst prüfen, ob der Konzern auf einem möglichen Markt für Cola-Getränke beziehungsweise für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (Softdrinks) über eine marktbeherrschende Stellung oder relative Marktmacht verfüge und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen unterliege. Zudem werde das Amt prüfen, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprächen, heißt es weiter. Dabei werde das Amt insbesondere der Frage nachgehen, ob Coca-Cola durch seine Rabattgestaltung Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in zulässiger oder in unzulässiger Weise dazu veranlasse, ihre gesamte Produktpalette auch außerhalb der Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dazu zählten etwa Fanta, Sprite, Mezzo Mix, ViO, fuzetea und Powerade. Die entsprechenden Konditionen könnten bewirken, dass andere Getränkehersteller als Wettbewerber von Coca-Cola auch in benachbarten Märkten in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert werden, so die Meldung.

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