DWV setzt sich für gesunde Reben auch in Schutzgebieten ein

Der Deutsche Weinbauverband fordert von der Bundesregierung als auch von der EU-Kommission, die positiven Auswirkungen der weinbaulichen Bewirtschaftung in das vorgeschlagene EU-Pflanzenschutzpaket aufzunehmen und den Weinbau in Schutzgebieten zu stärken

Gesunde Reben erfordern Pflanzenschutz und daher sei der gemeinsam mit dem „EU-Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)“ veröffentlichte EU-Kommissionsvorschlag über die „Wiederherstellung der Natur (NRL)“ von besonderer Brisanz. Mit dem Verordnungsvorschlag zur Naturwiederherstellung sollten die Ziele der Biodiversitätsstrategie und damit des Green Deals erreicht werden.

„Erst durch die Nutzung als Weinbaufläche wird in vielen Schutzgebieten nachweislich die Biodiversität gefördert. Insbesondere in Lagen mit Trockenmauern. Diese sichern seit Jahrhunderten die Steillagen der Weinberge und bieten Lebensraum für schützenswerte Tiere wie der Mauereidechse oder dem Apollofalter“, so DWV-Präsident Klaus Schneider. Gerade die Steillagengebiete an Mosel und Mittelrhein besäßen bereits heute einen hohen ökologischen Wert. Der Weinbau sei hier zentraler Baustein einer kleinräumlichen, stark strukturierten und seit Jahrhunderten stabilen Verbindung aus anthropogener Nutzung und ökologischer Nutznießung.

Der EU-Verordnungsvorschlag für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sehe eine Berücksichtigung der positiven Auswirkungen der weinbaulichen Bewirtschaftung jedoch bis jetzt nicht vor: Das von der EU- Kommission vorgeschlagene Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten empfindlichen Gebieten bedeute das Aus jeglicher Bewirtschaftung von Rebflächen und damit die Aufgabe der strukturreichen und schützenswerten Landschaft sowie mittelfristig der nachgelagerten Wirtschaftsbereiche.

Der DWV rechne mit einer Betroffenheit von über 30 Prozent der bundesweiten Rebfläche und lehne das Totalverbot in den Schutzgebieten ab. Der Bundesverband plädiere für einen Pflanzenschutzmitteleinsatz, der sich an dem Schutzcharakter des entsprechenden Gebietes orientiere beispielsweise in Anlehnung an das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg. Totale Verbote konterkarierten das Schutzziel und entzögen den Weinbaubetrieben ihre Existenzgrundlage.

 

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